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   VG München, 01.08.2022 - M 28 S 22.700   

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VG München, 01.08.2022 - M 28 S 22.700 (https://dejure.org/2022,42940)
VG München, Entscheidung vom 01.08.2022 - M 28 S 22.700 (https://dejure.org/2022,42940)
VG München, Entscheidung vom 01. August 2022 - M 28 S 22.700 (https://dejure.org/2022,42940)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 01.06.2022 - M 28 E 22.2108

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes auf Einschreiten gegen den

    Die Prozessvertreter des Antragstellers haben zudem für ihn einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht München gestellt, der die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid vom 5. August 2020 zum Gegenstand hat (M 28 S 22.700).

    Die Prozessvertreter des Antragsstellers bringen im Eilverfahren M 28 S 22.700 insbesondere auch naturschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich des Uhus vor.

    Sie teilten mit, dass die Prozessvertreter der Beigeladenen im Schriftsatz vom 28. März 2022 im Eilverfahren M 28 S 22.700 Ausführungen zu seitens der Beigeladenen geplanten Bauarbeiten gemacht hätten und dabei die Auffassung vertreten würden, dass diese Arbeiten nicht von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugelassen seien, sondern von der separat erteilten Rodungserlaubnis.

    Insoweit wurde vollumfänglich auf die Ausführungen im Eilverfahren M 28 S 22.700 verwiesen.

    Im Eilverfahren M 28 S 22.700 war zum einen im Schriftsatz der Prozessvertreter der Beigeladenen vom 28. März 2022 hinsichtlich der Lokalisierung der Uhu-Brutplätze eine Karte (AnlageAG 13) beigefügt, die die aktuell geplante Zuwegung sowie die festgestellten Uhu-Brutplätze in den Jahren 2020 und 2021 auswies.

    Die Prozessvertreter des Antragstellers haben mit Schriftsatz vom 29. März 2022 im Eilverfahren M 28 S 22.700 ebenfalls einen Lageplan (Anlage ASt 40) übermittelt, indem zusätzlich zu den o.g. Uhu-Brutplätzen ein Habicht-Horst als potentieller U.platz eingezeichnet worden war.

    den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Beigeladenen die im gerichtlichen Verfahren M 28 S 22.700 angekündigten Nachforschungen zur Lokalisation des Brutplatzes des Uhus um Umkreis des Vorhabenstandortes der mit Bescheid vom 5. August 2020 genehmigten drei Windkraftanlagen während der sensiblen Phase der Balz- und Brutzeit sowie der Aufzucht der Jungvögel des Uhus von April bis Ende Juni 2022 zu untersagen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird ergänzend auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren M 28 S 22.700 und M 28 K 20.4174 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Gegen den Bescheid erhob der Antragsteller am 4. September 2020 Klage beim Verwaltungsgericht München (M 28 K 20.4174), über die noch nicht entschieden wurde, und stellte zugleich einen Antrag nach § 80a Abs. 3 Satz 1 und 2, § 80 Abs. 5 VwGO (M 28 S 22.700).

    Mit den Bevollmächtigten des Antragstellers am 11. August 2022 zugestellten Beschluss vom 1. August 2022 lehnte das Verwaltungsgericht München den der Beschwerde zugrundeliegenden Eilantrag (M 28 S 22.700) ab.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 01.08.2022, Az.: M 28 S 22.700, wird aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten (inkl. der beigezogenen Akten der Verfahren M 28 K 20.4174, M 28 S 22.700, M 28 E 22.2108 und 1 CE 22.1576) und die beigezogenen Behördenakten.

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid (M 28 S 22.700) lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. August 2022 ab.
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